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BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95 |
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Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Konsum und Besitz, Konsumeinheit Cannabis, Strafzumessung
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- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Insofern ist es für den Schuldumfang erheblich, welche Mindestwirkstoffmengen an THC das im Besitz des Angeklagten aufgefundene Haschisch auf gewiesen hat (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1985, 348/350 und NStZ 1988, 348/350/351; BayObLGSt 1988, 62/90;… BayObLG Urteil vom 30.1.1990- RReg 4 St 172/89 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361).Miteinzubeziehen ist daher die Tatsache, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat beim Besitz kleiner Mengen von Haschisch zum Eigengebrauch vergleichsweise geringer ist, weil es sich bei Haschisch im Gegensatz zu Heroin um eine weniger gefährliche Droge handelt und der Besitz zum Eigengebrauch sich im Unrechtsgehalt deutlich von denjenigen Handlungsweisen des § 29 Abs. 1 BtMG unterscheidet, welche die Weitergabe von Betäubungsmitteln voraussetzen (vgl. hierzu BayObLGSt 1988, 62/70).
- BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90
Erwerb von harten Drogen zum Eigenverbrauch
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht. - BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Erforderlich sind hierfür regelmägig 0, 015 Gramm THC (vgl. die Nachweise bei BGHSt 33, 8/11).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht. - BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85
Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum …
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Insofern ist es für den Schuldumfang erheblich, welche Mindestwirkstoffmengen an THC das im Besitz des Angeklagten aufgefundene Haschisch auf gewiesen hat (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1985, 348/350 und NStZ 1988, 348/350/351; BayObLGSt 1988, 62/90;… BayObLG Urteil vom 30.1.1990- RReg 4 St 172/89 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361). - BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95
Betäubungsmittelstrafrecht: Kurzfristige Freiheitsstrafe bei BtM-Verstoß zum …
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Dieser unterschiedliche Unrechtsgehalt ist nicht nur bei der konkreten Strafbemessung, sondern auch bereits bei der Bewertung heranzuziehen, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe unerläßlich ist (vgl. Senatsentscheidung vom 18.9.1995 - 4St RR 189/95 -). - BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, …
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Insofern ist es für den Schuldumfang erheblich, welche Mindestwirkstoffmengen an THC das im Besitz des Angeklagten aufgefundene Haschisch auf gewiesen hat (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1985, 348/350 und NStZ 1988, 348/350/351; BayObLGSt 1988, 62/90; BayObLG Urteil vom 30.1.1990- RReg 4 St 172/89 - Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361). - OLG Hamburg, 04.11.1987 - 1 Ss 136/87
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht. - BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94
Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
b) Bei der Prüfung der Frage, ob eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB unerläßlich ist, hat der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der die Tat und die Persönlichkeit des Täters kennzeichnenden Umstände vorzunehmen (BGH StV 1994, 370;… Lackner StGB 21. Aufl. § 47 Rn. 6). - BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83
Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder …
Auszug aus BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht.